Mitgliedschaftsvertrag der Alternative Makers UG (Übergangsversion)
Version 0.1 – Übergangsvertrag bis zur Fertigstellung der endgültigen AGB
(For your convenience, you can find an English translation here. Please note, however, that the following German version constitutes the legally binding contract.)
Dieser Mitgliedschaftsvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen der Alternative Makers UG und ihren Mitgliedern, bis die endgültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") fertiggestellt und in Kraft getreten sind. Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft stimmt das Mitglied den nachfolgenden Bedingungen zu.
Die endgültigen AGB werden diesen Vertrag ergänzen und weitere Regelungen zum Betrieb des Makerspace enthalten. Die Mitglieder werden vor Inkrafttreten der endgültigen AGB informiert.
§ 1 Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Alternative Makers UG (haftungsbeschränkt) Gottschedstr. 4 13357 Berlin Deutschland Handelsregister: HRB 283782 B Geschäftsführerin: Melodie Fenez
und
der Person, die die Mitgliedschaft erwirbt (nachfolgend „Mitglied").
§ 2 Voraussetzungen
Eine Mitgliedschaft können ausschließlich natürliche Personen erwerben, die mindestens 18 Jahre alt sind.
§ 3 Mitgliedschaften
Die Alternative Makers UG bietet derzeit die folgenden Mitgliedschaften an:
Spontaneous Membership – 9 €/Monat (inkl. USt.)
Zugang zum Makerspace
Community-Events
Kostenlose Maschinen-Einweisungen
Keine Maschinen-Credits
Keine kostenlosen Maschinenreservierungen
Serious Maker Membership – 35 €/Monat (inkl. USt.)
500 Maschinen-Credits pro Monat
Eine kostenlose Maschinenreservierung pro Tag
Pro Maker Membership – 65 €/Monat (inkl. USt.)
1.500 Maschinen-Credits pro Monat
Zwei kostenlose Maschinenreservierungen pro Tag
Ultimate Maker Membership – 250 €/Monat (inkl. USt.)
6.000 Maschinen-Credits pro Monat
Vier kostenlose Maschinenreservierungen pro Tag
Alle Mitgliedschaften beinhalten den Zugang zum Makerspace, Community-Events und Maschinen-Einweisungen. Der Zugang zu Maschinen, für die eine Zertifizierung erforderlich ist, wird erst nach erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Einweisung gewährt.
Lagerplatz kann separat gemietet werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und gegen zusätzliche Gebühren.
§ 4 Maschinen-Credits und Reservierungen
Die Nutzung von Maschinen kann Credits verbrauchen. Jede Maschine hat ihren eigenen Credit-Verbrauch, der sich aufgrund von Betriebskosten wie Strom, Wartung oder Verbrauchsmaterialien im Laufe der Zeit ändern kann.
Die aktuellen Credit-Verbrauchsraten werden auf der Website der Alternative Makers UG veröffentlicht und an oder in der Nähe der jeweiligen Maschine angezeigt.
Nicht genutzte Credits verfallen automatisch am Ende jedes Abrechnungsmonats und werden nicht auf den Folgemonat übertragen.
Kostenlose Reservierungen werden entsprechend der jeweiligen Mitgliedschaftsstufe des Mitglieds gewährt. Die Dauer einer Reservierung hängt von der reservierten Maschine ab.
Reservierungen, die nicht storniert oder nicht wahrgenommen werden, können eine Nichterscheinen-Gebühr in Höhe von 5 € auslösen.
§ 5 Zahlung
Mitgliedschaften werden online per SEPA-Lastschrift bezahlt.
Die erste Zahlung ist mit dem Erwerb der Mitgliedschaft fällig. Nachfolgende Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn jedes Kalendermonats eingezogen.
Credits werden zu Beginn jedes Kalendermonats erneuert.
Kann eine Zahlung nicht eingezogen werden, kann der Zugang zum Makerspace mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden, bis der ausstehende Betrag bezahlt und der Zahlungseingang von der Alternative Makers UG bestätigt worden ist.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Mitgliedschaften haben keine Mindestlaufzeit.
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch am ersten Tag jedes Monats, sofern sie nicht mindestens vierzehn (14) Tage vor dem nächsten Verlängerungstermin per E-Mail gekündigt werden.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaftsstufe über das Online-Mitgliederportal wechseln. Änderungen werden zum nächsten Abrechnungszyklus wirksam.
§ 7 Zugang
Während der Early-Access-Phase können Mitglieder den Makerspace von Mittwoch bis Montag zwischen 09:00 und 20:00 Uhr nutzen. Dienstags ist der Makerspace geschlossen.
Nach der Early-Access-Phase beabsichtigt die Alternative Makers UG, einen 24/7-Zugang zu ermöglichen. Die Alternative Makers UG kann die Öffnungszeiten in angemessenem Umfang anpassen, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.
Mitglieder erhalten ein persönliches Zugangsmittel. Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 8 Einweisung und sichere Nutzung
Die erfolgreiche Absolvierung einer Einweisung ist zwingend erforderlich vor der Nutzung bestimmter Maschinen, darunter der CNC-Fräse und des Lasercutters.
Die Alternative Makers UG entscheidet, ob ein Mitglied die erforderliche Einweisung erfolgreich abgeschlossen hat.
Maschinen-Zertifizierungen sind an die aktive Mitgliedschaft gebunden. Endet eine Mitgliedschaft und wird zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Mitgliedschaft erworben, muss die erforderliche Einweisung erneut absolviert werden.
Die Alternative Makers UG kann Maschinen-Zertifizierungen aussetzen oder widerrufen, sofern dies aus Sicherheitsgründen oder im Falle eines schwerwiegenden Fehlverhaltens erforderlich ist.
Mitglieder müssen alle Sicherheitshinweise, Anweisungen des Personals sowie veröffentlichten Maschinenbedienungsanleitungen befolgen.
§ 9 Pflichten der Mitglieder
Mitglieder verpflichten sich:
sich gegenüber anderen Mitgliedern, Besuchern und Personal respektvoll zu verhalten;
zu einer inklusiven, einladenden und diskriminierungsfreien Community beizutragen;
alle Sicherheitsvorgaben und Betriebsanweisungen einzuhalten;
Geräte verantwortungsvoll und ausschließlich im Rahmen der eigenen Einweisung zu nutzen;
während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft eine gültige private Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
Gäste sind willkommen, dürfen jedoch keine Maschinen bedienen.
§ 10 Haftung
Mitglieder haften für Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Fehlnutzung von Geräten entstehen.
Schäden, die durch die bestimmungsgemäße und sachgerechte Nutzung der Geräte entstehen, verbleiben in der Verantwortung der Alternative Makers UG.
Mitglieder haften für Schäden, die sie am Eigentum eines anderen Mitglieds verursachen.
Die Alternative Makers UG haftet nicht für Materialien, Projekte oder persönliche Gegenstände, die unbeaufsichtigt gelassen oder außerhalb eines gemieteten, abschließbaren Lagerplatzes aufbewahrt werden.
§ 11 Suspendierung und Kündigung
Die Alternative Makers UG kann den Zugang aussetzen oder die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen, unter anderem in folgenden Fällen:
fehlgeschlagene Zahlung;
gefährliches Verhalten;
wiederholte oder schwerwiegende Sicherheitsverstöße;
Diskriminierung oder Belästigung;
rechtswidrige Handlungen;
vorsätzliche Sachbeschädigung;
Weitergabe von Zugangsdaten.
§ 12 Betriebsregeln
Die Alternative Makers UG kann betriebliche Angelegenheiten in angemessenem Umfang anpassen, darunter:
Maschinen-Credit-Verbrauchsraten;
Reservierungsregeln;
Öffnungszeiten;
verfügbare Geräte;
Mitgliedschaftsleistungen;
Sicherheitsverfahren;
die Hausordnung.
Mitglieder werden über solche Änderungen über das Mitgliederportal informiert.
Wird eine wesentliche vertragliche Änderung weniger als vierzehn (14) Tage vor dem nächsten Verlängerungstermin angekündigt, können Mitglieder ihre Mitgliedschaft vor Wirksamwerden dieser Verlängerung kündigen.
§ 13 Kommunikation
Vertragliche Mitteilungen erfolgen per E-Mail sowie über das Mitgliederportal.
Mitglieder sind verantwortlich für die Aktualität ihrer Kontaktdaten.
§ 14 Übergangscharakter dieser Vereinbarung
Dieses Dokument ist als vorläufige vertragliche Vereinbarung zu verstehen, während die Alternative Makers UG ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finalisiert.
Die endgültigen AGB werden diese Übergangsvereinbarung ersetzen und ergänzen. Mitglieder werden vor Inkrafttreten der endgültigen AGB benachrichtigt und erhalten die Gelegenheit, die neuen Bedingungen zu prüfen.
Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied, dass es diese vorläufige Mitgliedschaftsvereinbarung gelesen und akzeptiert hat.
